Es gilt neuerdings die Frist von 7 Jahren - jedoch könnte Dein Auto ...


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Geschrieben von Ingo S. am 07. August 2007 08:09:17:

Als Antwort auf: Erloschene Betriebserlaubnis geschrieben von Münchner am 06. August 2007 23:29:43:

... noch nach der alten Regel von 1,5 Jahren bis zum Verfall sein. Bitte beim zuständigen Straßenverkehrsamt nachfragen ! Ansonsten gilt: TÜV Abnahme machen (in beiden Fällen), wenn die Frist 7 Jahre gilt ist's egal, dann wird sofort der neue KFZ Brief ausgestellt, wenn nach der alten Regelung, dann muß eine TÜV-Vollabnahme gemacht werden (eine erweiterte normale Hauptuntersuchung) und mit dieser Abnahme dann ebenfalls ab zum STVA und neuer Brief wird ausgestellt. Um die Ausstellung des seit Herbst 2005 neuartigen Briefes (Zulasungsbescheinigung Teil II) kommst Du sowieso nicht mehr herum. Also keine Sorgen machen, ist alles recht einfach (eben evtl. nur mit etwas erhöhten Gebühren verbunden).

Gruß
Ingo




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