Re: Erloschene Betriebserlaubnis


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Geschrieben von Stefan Schäfer am 08. August 2007 14:58:00:

Als Antwort auf: Erloschene Betriebserlaubnis geschrieben von Münchner am 06. August 2007 23:29:43:

Hallo, solange Du noch die alten Orginal Papiere hast, genügt eine normale HU.
Vollabnahme ist nur dann fällig, wenn Du die Org. Papiere nicht mehr hast und dann das Fahrzeug länger als 7 Jahre abgemeldet ist oder Du ein Fahrzeug einführst, das keine deutschen Papiere hat.

Mfg. Stefan




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